Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Miete“. Rein rechtlich gesehen handelt es sich hier um einen atypischen Mietvertrag. Leasing stellt faktisch eine sinnvolle Finanzierungs-Alternative für Investitionen dar. Der Leasingnehmer erwirbt für die Dauer des vertraglich vereinbarten Leasingzeitraums ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt. Der Leasinggeber bleibt über die Vertragsdauer wirtschaftlicher Eigentümer der Leasingobjekte und nimmt diese in seiner Bilanz auf. Der Leasingnehmer zahlt als Kosten für die Nutzung monatliche Leasingraten.
FAQs
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Leasing haben wir bereits für Sie beantwortet ...
Was versteht man unter Leasing?
Warum lohnt sich Leasing?
Die Antwort auf diese Frage finden sie hier …
Warum ist Leasing nach Basel II besonders attraktiv?
Im Zuge der Einführung von Basel II (und bald auch Basel III) wurden die Bonitätsprüfungen bei der Vergabe von Krediten weiter verschärft. Diese Restriktionen bei der Kreditvergabe der Banken führen zu massiven Veränderungen bei den Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung.
Als alternative Finanzierungsform gewinnt Leasing hier schon seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Leasing verbessert im Vergleich zu anderen Fremdfinanzierungen die Eigenkapitalquote, hat somit positiven Einfluss auf das Ratingverfahren und auch auf die Höhe der risikobasierten Kreditzinsen. Zudem schont Leasing die bestehenden Kreditlinien und erweitert Ihren finanziellen Spielraum.
Was ist ein Vollamortisationsvertrag?
Bei einem Vollamortisationsvertrag deckt die Summe der Leasingraten während der Laufzeit in der Regel die Kosten des Leasinggebers. Am Ende der Vertragslaufzeit bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Leasingobjektes und kann es dem Leasingnehmer zu einem günstigen Kaufpreis überlassen.
Was ist eine Kaufoption?
Bei Vollamortisationsverträgen kann eine Kaufoption vereinbart werden. Sie gibt dem Leasingnehmer das verbriefte Recht, den Leasinggegenstand nach Ablauf des Leasingvertrages zu kaufen.
Was ist ein Teilamortisationsvertrag?
Bei einem Teilamortisationsvertrag decken während der Laufzeit die Leasingraten nicht die Kosten. Bei Leasingbeginn wird ein kalkulatorischer Restwert festgelegt, der am Ende des Vertrages mindestens noch erbracht werden muss. Das Restwertrisiko liegt hier bei dem Leasingnehmer.
Bei uns erhalten Sie am Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Leasingobjektes oder können dies alternativ bequem weiterleasen.
Was bedeutet Andienungsrecht?
Bei Teilamortisationsverträgen kann der Leasinggeber am Ende der Laufzeit dem Leasingnehmer das Leasingobjekt andienen. In diesem Fall erwirbt der Leasingnehmer das Objekt zum kalkulatorischen Restwert.
Wie läuft ein Leasinggeschäft ab?
Ein Leasinggeschäft zeichnet sich durch das Dreiecksverhältnis zwischen Händler, Leasingnehmer und Leasinggeber aus. Ein klassisches Leasinggeschäft läuft daher in der Regel wie folgt ab:
- Der Leasingnehmer wählt beim Hersteller/Lieferanten ein gewünschtes Objekt aus, bestimmt dessen Ausstattung bzw. Spezifikation und handelt den Kaufpreis, die Lieferbedingungen und die Gewährleistungsregelungen aus.
- Der Leasinggesellschaft wird nun der Abschluss eines Leasingvertrages über den ausgewählten Leasinggegenstand angetragen. Falls der Leasinggeber bei der Bonitätsprüfung des Antragstellers zu einem positiven Ergebnis kommt, nimmt er den Antrag des Leasingnehmers an und bestätigt dies gegenüber dem Hersteller/Lieferanten.
- Der Lieferant liefert das Leasingobjekt direkt an den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer überprüft das Leasingobjekt und bestätigt dem Leasinggeber die Übernahme, falls das Leasingobjekt wie bestellt geliefert wurde und zu diesem Zeitpunkt mängelfrei ist.
- Der Leasinggeber schließt mit dem Hersteller/Lieferanten aufgrund des Leasingvertrages einen Kaufvertrag und bezahlt nach Eingang der Rechnung den Kaufpreis an den Lieferanten.